Nächste Schritte in Richtung „Union“

18.02.2023 |

Weitreichende Entscheidungen sind in unserem Zukunftsprozess zu treffen. 
Ein wichtiger Meilenstein wurde bereits erreicht: Der Übergang unserer sechs Seelsorgeeinheiten zur neuen Pfarrei wird nach dem Prinzip „Union“ erfolgen. 
Hier erfahren Sie, was das bedeutet und welche konkreten nächsten Schritte dran sind.

Union

 
Nach ausführlichen Beratungen mit diözesanen Räten und Gremien hat Erzbischof Stephan Burger entschieden, dass die Umsetzung der bisherigen Kirchengemeinden und Pfarreien in die künftigen 36 neuen Einheiten durch das Modell der „Union“ erfolgt. 
 
Als Alternative stand die Umsetzung mittels einer „Fusion“ zur Diskussion. Hierbei wären alle über 1.000 Pfarreien und 224 Kirchengemeinden aufgelöst worden und es wären 36 neue Pfarreien und Kirchengemeinden gebildet worden. Diese Variante wäre mit juristischen Hürden – z.B. Bildung 36 neuer Körperschaften öffentlichen Rechts –, einer schlechten Planbarkeit und einem immensen administrativen Aufwand einhergegangen.
 
Die Union hingegen gewährt allen Handelnden Planungssicherheit. Die Bildung der neuen Einheiten kann nun vorbereitet und zum 1. Januar 2026 vollzogen werden. Dabei bleibt eine bisherige Kirchengemeinde mit einer zu ihr gehörenden Pfarrei bestehen, alle übrigen Pfarreien und Kirchengemeinden erweitern diese zukünftig.
 
So wurde es auch 2015 gehandhabt, als die derzeitigen Kirchengemeinden gebildet wurden; nun kann bei der anstehenden Transformation auf die Erfahrungen mit diesem Modell aufgebaut werden. Alle rechtlich notwendigen Vorgänge werden über diese eine weiter bestehende Kirchengemeinde / Pfarrei abgewickelt. Dies bedeutet nicht, dass sich für sie während der Transformation sonst nichts ändern würde.
 
Nachdem diese notwendige Rahmenbedingung geschaffen wurde, bieten sich den Akteuren vor Ort nun Gestaltungsräume, um wegweisende Entscheidungen in ihren Kirchengemeinden / Pfarreien zu treffen. Welche dies sind, erfahren Sie in der dazugehörigen Meldung der Erzdiözese und nachfolgend. 
 

Nächste Schritte hier vor Ort – Pfarrkirche, Name, Sitz

 
Die Zusammenführung der Kirchengemeinden und Pfarreien im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030 ist ein notwendiger struktureller Vorgang. Die Festlegung der Union gibt den Haupt- und Ehrenamtlichen Freiräume, um grundlegende Entscheidungen für ihre künftige Pfarrei vor Ort selbst zu treffen: 
  • Welche Pfarrei / Kirchengemeinde bleibt als Rechtsgröße bestehen? 
    Aus der Festlegung der jeweiligen Pfarrkirche ergibt sich der Name der zukünftigen Pfarrei, also Patronat und Ort.
  • Soll der Name der Kirchengemeinde von dem der Pfarrei abweichen?
  • Wo wird der Sitz der künftigen Pfarrei sein, in der Regel durch die Errichtung eines zentralen Pfarrbüros? 
Bei ihren nächsten Treffen im März wird die örtliche Projektleitung zusammen mit den lokalen Projektkoordinatoren einen Prozess in Gang setzen und gestalten, der unter Beteiligung möglichst vieler zu entsprechenden Vorschlägen führt. Das Ergebnis der Beratungen wird bis zum 31. Juli 2023 dem Erzb. Ordinariat übermittelt.
 

Nächste Schritte hier vor Ort – neue zentrale Gremien

 
Im Vorfeld der Zusammenführung der Kirchengemeinden und Pfarreien gibt es zwei neue zentrale Gremien:
  • Vollversammlung aller Pfarrgemeinderäte
  • Vollversammlung aller Stiftungsräte
Bis spätestens 15. August 2023 findet jeweils eine erste Versammlung statt, bei der jeweils ein Vorstand gewählt wird nach den entsprechenden Bestimmungen der Pfarrgemeinderatssatzung. Diese Versammlung kann auch digital durchgeführt werden. 
Aufgrund der Größe dieser Versammlungen liegt nahe, Ausschüsse zu bilden. Je nach Aufgabenstellung können dies beratende oder beschließende Ausschüsse sein. 
 
Bei der Schaffung von Strukturen dürfen wir nicht vergessen, dass diese lediglich die Voraussetzung sind, um das eigentliche Anliegen der Kirchenentwicklung zu erwirken, nämlich die Gestaltung einer lebendigen und zukunftsfähigen Kirche. So hält Erzbischof Stephan Burger in seinem Vorwort zum Arbeitsinstrument zur neuen Raumplanung von Februar 2021 fest: „Wenn wir deshalb unsere Pfarreistrukturen neu ausrichten, ist das aber kein Selbstzweck und schon gar nicht der Kern unserer Kirchenentwicklung, sondern die notwendige Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft Kirche als Gemeinschaft erfahren werden kann.“
 

Erfahrungsraum Kirchenentwicklung 2030

 
Aufgrund der positiven Resonanz bei der Auftaktveranstaltung Ende 2022 gibt es eine Neuauflage der dreiteiligen digitalen Abendveranstaltung.
 
Haupt- und Ehrenamtliche aus Verwaltung, Pastoral, Caritas und Bildung sowie alle sonstigen Interessierten sind eingeladen, einen Überblick über die Kirchenentwicklung 2030 zu erhalten und Gestaltungsräume vor Ort zu entdecken.
 
Der Erfahrungsraum findet am 28. Februar, 07. und 14. März 2023 jeweils von 19:30 bis 21:15 Uhr statt.
 
Die Treffen bauen aufeinander auf, sodass eine Teilnahme an allen drei Abenden empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich ist. Wenn Sie mehr erfahren wollen, finden Sie hier weitere Informationen sowie die Anmeldemaske. 
 

Bistumsatlas und Statistik-Dashboard

 

Quelle: Erzbistum Freiburg

Am 07. Februar 2023 wurden der neue Bistumsatlas und das Statistik-Dashboard der Erzdiözese Freiburg freigeschaltet.
 
Neben den Grenzen der bestehenden Strukturen, also Dekanats-, Kirchengemeinde- und Pfarreigrenzen, die im Bistumsatlas verfügbar sind, wurden im Statistik-Dashboard auch die Grenzen der künftigen neuen Pfarreien aufgenommen.
 
Damit ist das Erzbistum einen Schritt Richtung Digitalisierung vorangekommen und für die Arbeit im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030 stehen zwei weitere hilfreiche Werkzeuge zur Verfügung. Hintergründe zum deutschlandweiten Projekt erhalten Sie hier