Die Sitzung der Projektleitung Mitte Mai stand ganz im Zeichen der bevorstehenden Vollversammlungen Ende Juni 2023.
Dem geistlichen Impuls, dem Lied „Dein Geist weht, wo er will“ in einer modernen Vertonung folgend, „können wir es nicht ahnen. Er greift nach unsern Herzen und bricht sich neue Bahnen.“ Solch neue Bahnen galt es in den vorbereitenden Diskussionen und Empfehlungen für die Vollversammlungen zu entdecken.
Die Vollversammlungen sind ab Sommer 2023 bis zur Errichtung der neuen Pfarrei 2026 zwei zentrale Gremien. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Pfarrgemeinderäte bzw. Stiftungsräte aller sechs bisherigen Kirchengemeinden und sind dafür zuständig, im Vorfeld der neuen Pfarrei anstehende Fragen zu klären, Vorschläge zu diskutieren und Entscheidungen verbindlich zu treffen.
Die Projektleitung hat vorbereitende Diskussionen geführt und einen Weg gesucht, wie diese sehr großen Vollversammlungen bei ihren konstituierenden Sitzungen moderiert werden, und wie sie vernünftig über die anstehenden Themen diskutieren und entscheiden können. Bei Abstimmungen wird eine Mehrheit sowohl innerhalb der gesamten Versammlung, als auch innerhalb jedes einzelnen Rats benötigt. Gewählt wird mit der Mehrheit der Versammlung.
Für die Wahl des Vorstands macht sich die Projektleitung auf die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten. Zu wählen sind 1 Vorsitz sowie mindestens 1 stellvertretende Vorsitzende / stellvertretender Vorsitzender. Zum Vorstand gehört gemäß der geltenden Regeln kraft Amtes ein Priester; dies ist zunächst der stellvertretende Dekan, sobald bekannt der designierte Leiter der neuen Pfarrei.
Zu den anstehenden Themen hatte die Projektleitung bei den einzelnen Pfarrgemeinderäten jeweils ein Stimmungsbild abgefragt. Manche Punkte wurden recht einheitlich zurückgemeldet, zu manchen Punkten ergaben sich verschiedene Präferenzen. Die Projektleitung sieht jedoch bei keinem Punkt unüberwindbare Hindernisse und hat sich dafür entschieden, der Vollversammlung jeweils die Bandbreite der Rückmeldungen vorzustellen und eine begründete Fokussierung auf eine bzw. zwei Optionen zu empfehlen, die am wahrscheinlichsten erscheinen. So bleibt es der Vollversammlung unbenommen, auch über andere Optionen zu diskutieren und zu entscheiden; um eine zielgerichtete Diskussion in der sehr großen Versammlung zu ermöglichen, erscheint der Projektleitung jedoch sinnvoll, sich eher auf die Favoriten aus dem abgefragten Meinungsbild zu fokussieren.
Zum Sitz der künftigen Pfarrei ergaben die Rückmeldungen aus den Pfarrgemeinderäten die beiden Präferenzen „Radolfzell“ oder „Stockach“. Als Patronat wäre dann in Stockach „St. Oswald“ gesetzt, in Radolfzell wäre „St. Zeno“ als altes Patronat des Münsters vor dem heutigen „U.L.F.“ bevorzugt. Die Projektleitung empfiehlt, diese beiden Optionen nach Vorstellung der zu erfüllenden Randbedingungen und wie sie erfüllt werden können zur Abstimmung zu stellen.
Zum Namen der künftigen Kirchengemeinde sollen alle Vorschläge sowie ihre Einordnung durch die Projektleitung kurz vorgestellt werden. Die Projektleitung empfiehlt, über die beiden wahrscheinlichsten Optionen „Kath. Kirchengemeinde Bodensee-Hegau“ oder „Kath. Kirchengemeinde Hegau-Bodensee“ abzustimmen.
Zur künftigen Zusammenarbeit empfiehlt die Projektleitung, dass die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte eine „Teil-Vollversammlung“ beschließt, um in diesem kleineren Gremium alle Diskussionen führen und Entscheidungen treffen zu können, für die die Vollversammlung zuständig, aber angesichts einer Größe von mehr als 110 Mitgliedern nur schwer handlungsfähig ist. Die Teil-Vollversammlung soll nach Empfehlung der Projektleitung mit insgesamt 16 bis 18 Mitgliedern aus den Seelsorgeeinheiten besetzt werden, gestaffelt nach Größe der einzelnen Seelsorgeeinheiten. Vorgeschlagen werden je zwei Mitglieder aus den Seelsorgeeinheiten Hohenfels, See-End und Krebsbachtal, je drei Mitglieder aus den Seelsorgeeinheiten Höri und Stockach, und vier bis sechs Mitglieder aus der Seelsorgeeinheit Radolfzell.
Bei der konstituierenden Vollversammlung wird es die Möglichkeit geben, sowohl im Plenum zu diskutieren, als auch innerhalb des eigenen Teil-Pfarrgemeinderats ein Stimmungsbild zu erstellen und über einen Sprecher / eine Sprecherin ins Plenum zu geben.
Zur öffentlichen Sitzung der Pfarrgemeinderats-Vollversammlung sind Gäste aus den Seelsorgeeinheiten herzlich eingeladen: Freitag 30.Juni, 17Uhr, Pallottiheim in Stockach.
Bei der nächsten Sitzung am 13.September wird sich die Projektleitung mit den Visionen für die künftige Pfarrei und mit Aufgaben für Arbeitsgruppen befassen, insbesondere im Hinblick auf die bis Mitte 2024 zu erstellende Gründungsvereinbarung der künftigen Pfarrei.