
Name der Kirchengemeinde
Vorausgegangene Überlegungen und Bedingungen
Der Name der Kirchengemeinde ist im öffentlichen Bewusstsein.
Er taucht in allen staatsrechtlich relevanten Dokumenten auf z.B. in Rechnungen, Spendenquittungen, Verträgen, …
Auch Presseberichte verwenden in der Regel diesen Namen.
Als vorläufiger Name wird für das lokale Projekt „Östlicher Hegau“ bzw. „Hegau-Ost“ verwendet: Das Gebiet der neuen Pfarrei entspricht dem des bis 2008 bestehenden Dekanats „Östlicher Hegau“.
Wenn möglich und sinnvoll, wird der Name der Pfarrei zugleich der Name der Kirchengemeinde sein.
In weiträumigen Pfarreien oder in Pfarreien mit mehreren Zentralorten kann es jedoch empfehlenswert sein, diese Pfarrei und Kirchengemeinde unterschiedlich zu benennen.
Für die Namensgebung einer Kirchengemeinde gibt es keine kirchenrechtlichen Vorgaben. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Name eine räumliche Zuordnung ermöglicht, zum Beispiel die Bezeichnung eines Ortes oder einer Landschaft.
Die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte diskutiert und entscheidet über den Vorschlag zum Namen der neuen Kirchengemeinde bis Ende Juli 2023, anschließend wird er vom Erzbischof per Dekret festgelegt.
