Wahl des Pfarreirats

 

Wahlergebnis der Pfarreiratswahl in der Kirchengemeinde Bodensee-Hegau vom 19. Oktober 2025

 
24.046 Personen waren insgesamt wahlberechtigt.
2.825 Personen haben gewählt , davon 1.518 online, 354 per Briefwahl und 953 im Wahllokal. 2.802 Stimmzettel waren gültig.
 
Die Wahlbeteiligung lag bei 11,7 Prozent.
Bei der letzten Wahl lag die Wahlbeteiligung diözesanweit bei etwa 10 Prozent.
 
Für die nächsten fünf Jahre wurden in den Pfarreirat gewählt: 
 
Stimmbezirk Höri
Birgitte Wiedenbach (233)
Imelda Feurer (216)
Christoph Oechsle (190)
 
Stimmbezirk Hohenfels
Stephanie Keller (221)
Simone Maier (183)
Anna Wieser (163)
 
Stimmbezirk Krebsbachtal
Winfried Durner (332)
Teresa Stocker (295)
Astrid Lehn (283)
 
Stimmbezirk Radolfzell
Christof Stadler (694)
Ute Teige (645)
Andrea Gnann (611)
Nico Kuhn (581)
Martha Britsch (512)
 
Stimmbezirk See-End
Günter Schmidt (261)
Dagmar Lempp (258)
Siegfried Schlabschi (234)
 
Stimmbezirk Stockach
Nicole Heine (364)
Nicole Zwochner (364)
Christina Goldstein (321)
Christine Kaltenbacher (308)
Christoph Sernatinger (305)
 
Herzlichen Glückwunsch den Gewählten!
 
Ein herzlicher Dank gilt … 
… allen Kandidierenden, die sich zur Wahl gestellt haben.
… dem Wahlvorstand für die Vorbereitung der Wahl.
… allen Engagierten, die die Wahl unterstützt haben. 
 
Gegen das Wahlergebnis kann jede/r Wahlberechtigte beim Wahlvorstand innerhalb einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung vom 20. Oktober 2025 schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Pfarrbüro am Münster, Marktplatz 7, 78315 Radolfzell am Bodensee, Mail: pfarreiratswahl@kath-radolfzell.de einzureichen. Der Einspruch kann nur auf Mängel in der Person einer/s Gewählten oder auf erhebliche Verfahrensmängel gestützt werden.
 
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses als PDF: 
  
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Einzelne Ergebnisse als PDF: 
  
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Pfarreiratswahl 2025

Am Sonntag, 19. Oktober 2025 waren rund 1,4 Millionen Katholiken in der Erzdiözese Freiburg dazu aufgerufen, ihre Vertretungen in den Pfarreiräten zu wählen. Zugleich war es die erste gemeinsame Wahl in den 36 neuen Pfarreien, die im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030 aus den bisher 224 Seelsorgeeinheiten zusammengeführt worden sind.
 
 
Wie wurde gewählt?
Jede katholische Person, die mindestens 16 Jahre alt war und seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnte, durfte dort wählen. Wer nicht in der Pfarrei wohnte, sich aber dort engagierte, konnte dort ebenfalls das Wahlrecht spätestens bis 21. September 2025 beim Wahlvorstand beantragen.
 
Die Wahl lief nach den Grundsätzen jeder demokratischen Wahl ab: In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Form.
 
Die Wahlberechtigten erhielten eine persönliche Benachrichtigung per Post. Und so wurde dann gewählt: 
 

online

 
Die Online-Wahl begann am 5. Oktober und wurde am 17. Oktober um 18:00 Uhr abgeschlossen. 
 
Wenn es Ihnen möglich ist, nutzen Sie gern die Online-Wahl. Sie ist nicht nur beim Wählen sehr einfach, sondern erleichtert u.a. auch das Auszählen der Stimmen.
 
Und so funktionierte die Online-Wahl:
Die Wahlberechtigten erhielten bereits mit der Wahlbenachrichtigung ihre individuellen Zugangsdaten, meldeten sich ab 5. Oktober damit beim Wahlportal an und sahen dann online den auszufüllenden Stimmzettel. Sobald der Stimmzettel geöffnet wurde, konnte er keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Auch die weiteren Schritte waren einfach: ankreuzen – absenden – fertig! 
 

im Wahllokal


Die Wahllokale waren am 18. und 19. Oktober wie in der Bekanntmachung genannt geöffnet. 
 
Wahlberechtigte konnten nur im eigenen Stimmbezirk wählen gehen, aber in jedem der dort angebotenen Wahllokale.
 

per Brief


Briefwahl war spätestens bis 12. Oktober beim Wahlvorstand zu beantragen.  
 
Die Briefwahlunterlagen mussten bis zur Schließung des letzten Wahllokals, also bis 19.  Oktober um 18:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein. 
 
Wer konnte gewählt werden?
Die Wahl wurde als echte Teilortswahl durchgeführt: Jeder Stimmbezirk wählte seine eigene Vertretung.
Die sechs Stimmbezirke entsprachen den bisherigen Seelsorgeeinheiten. 
In jedem Stimmbezirk standen nur die Kandidierenden des jeweiligen Stimmbezirks zur Wahl.
 
Für die 22 Sitze kandidierten 30 Personen:
Wer kandidierte wo? – Das finden sie hier: 
 
Stimmbezirke
Für unsere künftige Kirchengemeinde Bodensee-Hegau hat die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte im März 2025 auf Vorschlag der Projektleitung beschlossen: 
 
  • Die Stimmbezirke entsprechen den bisherigen sechs Seelsorgeeinheiten. 
  • Je Stimmbezirk werden drei bzw. fünf Vertreterinnen und Vertreter in den Pfarreirat gewählt. 
Somit wird auch bei Verhinderung eines Mitglieds aus einem Stimmbezirk der Stimmbezirk nicht nur von einer Einzelperson vertreten. Darüber hinaus wurde der unterschiedlichen Größe der bisherigen Seelsorgeeinheiten Rechnung getragen.
 
Die Wahl wurde als echte Teilortswahl durchgeführt: Jeder Stimmbezirk wählte seine eigene Vertretung. 
 
  • Die Wahlberechtigten hatten jeweils so viele Stimmen, wie in ihrem Stimmbezirk Mitglieder in den Pfarreirat zu wählen waren.
  • Jeder / jedem Kandidierenden konnte max. eine Stimme gegeben werden („kumulieren“ war nicht möglich).
  • Bei der Wahl im Wahllokal war die Stimmabgabe nur im eigenen Stimmbezirk möglich, aber in jedem der dort angebotenen Wahllokale.
 
Wie setzt sich der Pfarreirat in unserer Kirchengemeinde Bodensee-Hegau zusammen?
 
    stimmberechtigt beratend
Stimmbezirk Höri wählt 3 Mitglieder  
Stimmbezirk Hohenfels wählt 3 Mitglieder  
Stimmbezirk Krebsbachtal wählt 3 Mitglieder  
Stimmbezirk Radolfzell wählt 5 Mitglieder  
Stimmbezirk See-End wählt 3 Mitglieder  
Stimmbezirk Stockach wählt 5 Mitglieder  
Leitender Pfarrer kraft Amtes 1 Mitglied  
Caritas entsendet 1 Mitglied  
Weitere Bereiche hinzugewählt 3 Mitglieder max.  
Stellvertretender Pfarrer kraft Amtes   1 Mitglied
Leitender Referent kraft Amtes   1 Mitglied
Pfarreiökonom kraft Amtes   1 Mitglied
Hauptamtliche entsenden   1 Mitglied
    24 – 27 Mitglieder
stimmberechtigt
4 Mitglieder
beratend
 
Die Stimmbezirke entsprechen den bisherigen Seelsorgeeinheiten.
 
Erzdiözese Freiburg
Unter pfarreiratswahl.ebfr.de gibt es aktuelle Informationen und Termine zur Organisation und Durchführung der Pfarreiratswahl. 
 
Bisher regelten die Satzung für Pfarrgemeinderäte (PGRS) und die Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung (KVO) die Aufgaben und das Zusammenspiel der Gremien in den Pfarreien und die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden.
 
Für die neuen Pfarreien werden die Regelungen im neuen Pfarreigesetz zusammengeführt. Es regelt Struktur, Gremien und Aufgabenwahrnehmung der Pfarreien und Kirchengemeinden. 
 
Rechtstexte in der digitalen Rechtssammlung der Erzdiözese Freiburg: