Gründungsvereinbarung

 
Die Gründungsvereinbarung für unsere künftige Kirchengemeinde Bodensee-Hegau / Pfarrei St. Zeno Radolfzell wurde durch die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte am 13. November 2024 beschlossen
Sie wurde dem Erzbischöflichen Ordinariat zur Prüfung, Rückmeldung und Genehmigung vorgelegt. Die Rückmeldung sowie die Genehmigung zur Organisation erfolgten Anfang 2025.
 
Die genehmigte Gründungsvereinbarung ist die verbindliche Grundlage für die Vorbereitung der neuen Pfarrei.
 
  • Sie beschreibt das Profil der neuen Pfarrei mit Blick auf die Diözesanstrategie sowie die organisatorischen Entscheidungen zu den Grundaufgaben der Pfarrei.
  • Sie fasst die Ergebnisse und Entscheidungen für die neue Pfarrei / Kirchengemeinde aus der Projektphase zusammen.
  • Sie hat Scharnierfunktion zwischen der Projektphase und der Errichtung der neuen Pfarrei.
  • Ab 2027 werden die getroffenen Entscheidungen und Ergebnisse überprüft und weiterentwickelt.
  
PDF Download
Gründungsvereinbarung
Anlage 1 – Datenblatt
Anlage 3 – Prävention
Anlage 6 – Immobilienbestand
Anlage 7 – Kooperationsvereinbarung Integrative Kindertageseinrichtung „Die Arche“ / Familienzentrum St. Anton
Anlage 8 – Modell 2 / AP 31 Bildungswerk Erzdiözese Freiburg
Anlage 9 – Angebote Tourismuspastoral 
Gründungsvereinbarung mit Anlagen
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 
Anlage 4: Personalplanung
Anlage 5: Finanzsituation
 
enthalten sensible Daten.
Berechtigte können diese Anlagen bei Mitgliedern des Stiftungsrats oder in den Pfarrbüros einsehen.
 
 
Gründungsvereinbarung
Innerhalb der diözesanen Rahmenbedingungen haben die Verantwortlichen in den Pfarreien Freiräume, um grundlegende Entscheidungen für ihren Bereich selbst zu treffen und diesen zu gestalten.

So beschreiben sie in der Gründungsvereinbarung, wie sie die Diözesanstrategie vor Ort umsetzen wollen, und sie fassen darin die organisatorischen Rahmenbedingungen für die pastoralen Grundaufgaben der Pfarrei zusammen.