Vollversammlung

 
Die neue Pfarrei entsteht formal zum 1. Januar 2026. Jedoch sind schon im Vorfeld viele Fragen zu klären, Vorschläge zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.  
 
Den hierfür verbindlichen Rahmen gibt das „Vorfeld-Entscheidungen-Gesetz“ (VEG) der Erzdiözese Freiburg vor. Dort ist geregelt, dass sich bis Sommer 2023 zwei neue, zentrale Gremien konstituieren:  

  • Vollversammlung aller Pfarrgemeinderäte 
  • Vollversammlung aller Stiftungsräte 
Hier kommen die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte bzw. Stiftungsräte aus allen sechs bisherigen Kirchengemeinden zusammen.  
Diese Vollversammlungen sind für alle wichtigen Entscheidungen zuständig, die im Vorfeld mit Blick auf die künftige Pfarrei getroffen werden müssen.
 
Entscheidungen werden gemäß VEG getroffen per einfacher Mehrheit in der Vollversammlung und der einfachen Mehrheit in jedem Teil-Pfarrgemeinderat. Es besteht eine Widerspruchsmöglichkeit für jeden Teil-Pfarrgemeinderat innerhalb vier Wochen.
 
Die Vollversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der Vollversammlung und mindestens die Hälfte der PGR-Mitglieder jeder einzelnen Kirchengemeinde anwesend sind.
 
Viele Regelungen aus der Satzung für die Pfarrgemeinderäte gelten sinngemäß für die Vollversammlungen.
Die Sitzungen können in Präsenz oder als Videokonferenz durchgeführt werden.
Entscheidungen können auch getroffen werden per Information schriftlich oder während Videokonferenz und nachfolgendem Umlaufbeschluss.
 
Es können Ausschüsse eingerichtet werden, die entweder beratender oder entscheidender Natur sein können. Die Vollversammlung entscheidet darüber bei der Einsetzung der Ausschüsse:
  • Beratende Ausschüsse bereiten zu bestimmten Fragen Vorlagen für die Entscheidung in der Vollversammlung vor.
  • Beschließende Ausschüsse repräsentieren durch ihre Mitglieder immer alle Kirchengemeinden und entscheiden bestimmte Fragen für die Versammlung verbindlich.
 
Konstituierende Sitzungen
 
Die konstituierende Sitzung der Vollversammlung aller Pfarrgemeinderäte fand am 30. Juni 2023 im Pallottiheim in Stockach statt. Im Anschluss daran konstituierte sich die Vollversammlung aller Stiftungsräte. Bei den konstituierenden Sitzungen wurde jeweils ein gemeinsamer Vorstand gewählt.
 
v.l. Projektkoordinator Clemens Trefs zusammen mit dem Vorstand: Jürgen Brecht, Hermann Schwörer, Heinz Vogel
Der Vorstand der Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte besteht aus: 
  • Vorsitzender Hermann Schwörer, SE Höri
  • Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Brecht, SE Stockach
  • Priester als festes Mitglied im Vorstand zunächst Heinz Vogel, stellv. Dekan, Lokaler Projektkoordinator; sobald ernannt rückt der designierte Leiter der neuen Pfarrei nach.
In der Vollversammlung der Stiftungsräte wurde als Stellvertretende Vorsitzende Ute Teige, SE Radolfzell gewählt. Vorsitzender ist kraft Amtes der Priester aus dem Vorstand der Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte, Heinz Vogel.
 
Folgende Entscheidungen wurden in der Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte getroffen und als Vorschlag an Erzbischof Stephan Burger übermittelt, der diese inzwischen angenommen und entsprechend festgelegt hat:
  • Der Sitz der künftigen Pfarrei soll in Radolfzell am Bodensee sein.
  • Patron der neuen Pfarrei soll der Heilige Zeno sein, Pfarrkirche das Radolfzeller Münster. Zeno war der Patron des ehemaligen Chorherrenstifts am Münster in Radolfzell.
  • Der Name der künftigen Kirchengemeinde soll „Bodensee-Hegau“ lauten.
 
Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte
Vorstand:
  • Hermann Schwörer, SE Höri, Vorsitzender
  • Jürgen Brecht, SE Stockach, Stellvertretender Vorsitzender
  • Heinz Vogel, stellv. Dekan, Lokaler Projektkoordinator
 
Aufgaben Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte

Pastorale Entscheidungen

zur Vorbereitung auf 2026
 
z.B.
 
Vollversammlung der Stiftungsräte
Vorstand:
  • Heinz Vogel, stellv. Dekan, Vorsitzender
  • Ute Teige, SE Radolfzell, Stellvertretende Vorsitzende

 
Aufgaben Vollversammlung der Stiftungsräte

KVO-Themen

zur Vorbereitung auf 2026
 
z.B.
  • Personal
    z.B. Geschäftsführer
  • Gebäude
 
KVO = Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung